Corona - Brunsviga

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Bitte unbedingt beachten - Sippen in Corona-Zeiten:

Sicherheit und Hygiene

(1) Schlaraffen und Gäste dürfen nicht an Sippungen teilnehmen, wenn sie innerhalb von 14 Tagen in Kontakt mit an dem Virus Sars - COV-2 erkrankten Personen waren oder an Symptomen bzw. akuten respiratorischen Erkrankungen leiden.
(2) Sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten wird, wird grundsätzlich ein Mund-Nasenschutz getragen.
(3) Ein direkter Körperkontakt ist strikt zu vermeiden.
(4) Die gegenseitige Begrüßung erfolgt nur durch Verbeugung (auf den Handschlag wird verzichtet).
(5) Vor Betreten der Burg sind die Hände zu desinfizieren (es befinden sich sowohl in der Vorburg als auch im Bereich der Toiletten und am Eingangsbereich Sprühflaschen/Spender mit Desinfizierflüssigkeit).
(6) Alle Anwesenden tragen sich im Foyer namentlich mit Adresse und Telefonnummer, außer wie gewohnt im „Schmierbuch“, in einer eigenen Liste mit eigenem Schreibstift ein.
(7) Bei allen notwendigen Schreibarbeiten ist ein eigener Schreibstift zu benutzen.
(8) Rauchen in der Burg ist untersagt und nur im Foyer (Vorburg) bei entsprechendem  Sicherheitsabstand erlaubt.

Sitzordnung und Bewegen im Vereinsheim während der Sippung

(1) Es  können maximal 40 Teilnehmer je Abend an Veranstaltungen teilnehmen.
(2) Auch die Spielleitung (Thron) wird jeweils entsprechenden Abstand voneinander einhalten.
(3) Die WC-Anlage ist einzeln zu benutzen. Auch beim Anstehen sind die Abstandsregeln einzuhalten.
(4) Unnötiges Hin- und Hergehen in der Burg ist zu vermeiden (Abstandswahrungsgebot).
(5) In der Schmus- und Atzungspause wird der Rittersaal durch den Burgvogt oder seinen Vertreter gelüftet.

Geänderte zeremonielle Abläufe

(1) Einritte von Gastrecken sind grundsätzlich beim Kantzler anzumelden (bitte bis spätestens zwei Wochentage vor dem geplanten Eynritt!).  Eigene Vereinsmitglieder sind davon ausgenommen.
(2) Begrüßung / Verabschiedung von Gästen erfolgt lediglich vom Platz aus, eine „Schwertergasse“ wird nicht gebildet.
(3) Die Bruderkette, das Laben aus dem Aha und Ehe entfallen.
(4) Der Willkommenstrunk wird vom Mundschenk am Platz gereicht.
(5) Der Liedgesang erfolgt bis auf weiteres mit Mund-Nasenschutz.
(6) Das Reden von der „Rostra“ (Rednerpult) erfolgt ohne Mund-Nasenschutz, um die Verständlichkeit zu erhöhen. Eine Kunststoffplatte schirmt den Redner zum Saal ab.

Pausen- / Essen- und Getränkeregelung (Styxerei)

(1) Der Verzehr von Speisen und Getränken erfolgt im Foyer (Vorburg) unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes. Ist der Sicherheitsabstand nicht gewährleistet, können Speisen und Getränke auch im Rittersaal eingenommen werden.
(2) Bestellungen bei der Styxerei sind unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes erlaubt. Gleiches gilt nach Sippungsschluss für die Abrechnung mit der Styxin. Vor der Styxerei ist jeweils ein 1,5 Meter Abstand einzuhalten.

Im August 2020, ergänzt September 2021
Dr. Peter Beer
(1. Vorsitzender des Vereins Schlaraffia Brunsviga e. V.)

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